Honorare
Erstgespräch: einmalig 100€ / 90 Minuten
Standardsitzung: 90€ / 60 Minuten
Überbrückung: Wenn Sie zurzeit keinen Platz bei einem kassenfinanzierten Therapeuten finden, biete ich meine Leistungen für Sie auch an als Überbrückung. Sitzungen finden üblicherweise im 14 Tage Abstand statt.
Ich bitte um unmittelbare Begleichung nach jeder Sitzung per EC-Girocard. Die Honorare sind gem. §4 Abs. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie nicht. Private Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen erstatten Ihnen anteilig Behandlungskosten, wenn dies in deren Vertragsbedingungen vereinbart ist. Inwieweit mein Honorar erstattet wird, liegt an den individuellen Versicherungskonditionen.
Warum Psychotherapie selbst bezahlen?
Seit Jahrzehnten werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich die Kosten für die Verfahren Psychoanalyse, tiefenpsychologische Therapie und Verhaltenstherapie/systemische Therapie übernommen. Viele Menschen wissen nicht, dass es weitere, neue psychotherapeutische Verfahren gibt, die möglicherweise genauso oder gar effektiver weiterhelfen können. Die Kostenübernahme ist also nicht zwingend ein Qualitätsmerkmal. Es gibt gute Gründe, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen:
- Keine Antragstellung, wenig Formalitäten
- Flexible Termingestaltung nach Ihrem Bedarf und finanzieller Situation
- Weder Ihre Krankenkasse, noch Ihr Arbeitgeber erfahren von Ihrer Behandlung
- Dies kann ein wichtiger Grund sein, wenn durch eine Diagnose Nachteile zu erwarten sind, insbesondere wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, für Beamte in Probezeit oder bei einem Wechsel der Krankenversicherung
- Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine selbst bezahlte Psychotherapie „rascher“ zu Veränderungen führt
Ausfallhonorar – Respekt zeigen
Da es sich um eine Bestellpraxis handelt, werden Termine speziell für Sie reserviert. Dazu gehören auch Zeiten des Vor- und Nachbereitens. Diese Zeiten fallen für mich an, auch wenn Sie nicht erscheinen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich ein Ausfallhonorar erheben werde, wenn Sie nicht spätestens 24 Stunden vor einer vereinbarten Sitzung absagen. Es gelten folgende Ausfallhonorare:
- bei Absage am Tag des Termins: 50€
- wenn Sie nicht abgesagt haben: 90€