
Honorare
- Erstgespräch: 90 Minuten: 100 €
- Standardsitzung: 60 Minuten: 80 €
- darüber hinaus je angefangene 1/2 Stunde: 40€
Ich bitte um unmittelbare Begleichung nach jeder Sitzung in Bar oder per EC-Girocard gegen Quittung. Die Honorare sind gem. §4 Abs. 14 UStG umsatzsteuerfrei.
Gesetzliche Krankenkasse
Die gesetzlichen Krankenkassen und Beihilfen übernehmen die Kosten nicht.
Private Krankenversicherung
Je nach Versicherung oder Zusatzversicherung können Anteile meiner Leistungen erstattet werden. Das angegebene Honorar ist unabhängig etwaiger Erstattungen zu zahlen.
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- Wir lernen uns kennen
- Sie berichten mir von Ihren Anliegen
- Ich werde wichtige Anamnesedaten abfragen, um mir einen ersten Gesamteindruck zu verschaffen
- vorläufiger Befund
- Wir klären Ihre Hauptziele ab und ich werde ihnen meine Vorgehensweise erläutern
- weitere formelle Angelegenheiten
- bereits beim Erstgespräch können erste Entlastungen stattfinden
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Ihre Sicherheit / Mein Versprechen: Merken Sie bis 30 Minuten, dass wir nicht zusammenpassen, bleibt die Sitzung für Sie kostenfrei.
Warum Psychotherapie selbst bezahlen?
Seit Jahrzehnten werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausschließlich die Kosten für die Verfahren Psychoanalyse, tiefenpsychologische Therapie und Verhaltenstherapie/systemische Therapie übernommen. Viele Menschen wissen nicht, dass es weitere, neue psychotherapeutische Verfahren gibt, die möglicherweise genauso oder gar effektiver weiterhelfen können. Die Kostenübernahme ist also nicht zwingend ein Qualitätsmerkmal. Es gibt gute Gründe, eine Psychotherapie selbst zu bezahlen:
Besonderheiten
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- Keine Antragstellung, wenig Formalitäten
- Flexible Termingestaltung nach Ihrem Bedarf und finanzieller Situation
- Weder Ihre Krankenkasse, noch Ihr Arbeitgeber erfährt von Ihrer Behandlung
- Dies kann ein wichtiger Grund sein, wenn durch eine Diagnose Nachteile zu erwarten sind, insbesondere wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und für Beamte in Probezeit
- Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass eine selbstbezahlte Psychotherapie "rascher" zu Veränderungen führt
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Private Krankenversicherung
Private Versicherungen können teilweise Rechnungen von Heilpraktikern für Psychotherapie erstatten, wenn dies vertraglich vorgesehen ist. Die Beihilfe übernimmt keine Leistungen von uns. Sprechen Sie bitte vor Antritt einer Behandlung mit Ihrer Versicherung. Sie bekommen in diesem Fall von mir eine Rechnung mit Diagnose und einer Auflistung der GebüH-Ziffern. Allerdings werden auch in diesem Rahmen erfahrungsgemäß nur anteilig Kosten übernommen.
Sonstiges
Heilpraktiker (Psychotherapie) - Kosten können ggf. von der Steuer abgesetzt werden. Sprechen Sie hierüber bitte mit Ihrem Steuerberater.